„Grüß Gott“: Erbinnen klagen

Beim Tatort-zuständigen Bezirksgericht Wien-Innere Stadt haben die Töchter des 2019 verstorbenen tschechischen Schlagersängers Karel Gott eine Klage gegen die ÖVP eingebracht. „Ihr Insistieren auf die Grußformel ‚Grüß Gott‘ verletzt die Urheberrechte, die sie als Erbinnen auf das Lebenswerk ihres Vaters haben“, erklärt Pavel Odrat, der Anwalt von Charlotte und Nelly Gottová. Sie klagen auf Unterlassung sowie ein Schmerzensgeld in noch unbekannter Höhe.

Wie Anwalt Odrat betont, hätten die Schwestern durch das Verhalten der ÖVP auch einen schweren emotionalen Schaden erlitten: „Es ist für sie überaus kränkend, dass der Name ihres Vaters politisch missbraucht wird, noch dazu von einer Partei, die gerade solche Schlagzeilen macht wie die ÖVP.“ Das verlangte Schmerzensgeld sei „nur ein geringer Trost dafür, dass sein Name derart in den Schmutz gezogen und sein Andenken besudelt wird.“

Dem Vernehmen nach überlegt die österreichische AKM, sich der Klage anzuschließen. Ihrer Ansicht nach stehen jedes Mal, wenn ein ÖVP-Politiker „Grüß Gott“ sagt, den Erbinnen Karel Gotts Tantiemen zu.

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